Softwarebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Betrieb von Softwareprodukten

 I.

1.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen zur Überlassung von Softwareprodukten finden auf alle Vertragsbeziehungen Anwendung, gleichgültig ob diese via Brief, Telefon,
E-Mail oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel zustandekommen. Die nachstehenden Bedingungen gelten dabei im Zusammenhang mit der Überlassung von Softwareprogrammen, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen uns und unseren Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Dabei gelten die nachstehenden Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit den jeweiligen Bestellern. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht.
Der Anwendung solcher Bedingungen wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Wir stellen unseren Kunden auch Demoversionen unserer Software zur Verfügung.

Die nachstehenden Bedingungen gelten dabei auch für die zur Verfügung gestellten Demoversionen und die sich daraus ergebenden Nutzungs- und Testbefugnisse.
 

2.

2.1.
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn wir die über Fernkommunikationsmittel vom Käufer vorgenommene Bestellung auf gleichem Wege bestätigt haben. Während der Widerrufsfrist erhält der Käufer eine zeitlich befristete Vollversion, die nach Ablauf der Frist durch eine zeitlich unbefristeten Vollversion ersetzt wird.

2.2.
Unmittelbar nach Erhalt der Bestellung durch den Käufer wird diesem zusammen mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung übermittelt. Diese ist innerhalb einer Woche fällig und zahlbar. Nach Eingang des Betrages erfolgt die Versendung der Software, die vorzugsweise via E-Mail, als Datei, auf eine vom Käufer zu bennenende E-Mail Adresse versandt wird. Wahlweise erfolgt der Versand per Post in Form einer CD-ROM.

3.
Wir überlassen den Kunden die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Software in maschinenlesbarer Form. Dazu erhält der Kunde, soweit vorhanden ein gedrucktes oder elektronisch vorhandenes Benutzerhandbuch bzw. eine Dokumentation.

Die Überlassung der Vertragssoftware erfolgt auf einem Datenträger oder durch Datenfernübertragung, entweder durch Download, oder durch entsprechende elektronische Versendung einer Datei.

In dem Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen Dokumentation der Softwareprogramme ist im einzelnen beschrieben, welche Funktion und Leistung durch die Vertragssoftware bei vertragsgemäßer Nutzung erzielt werden können.

Allein die jeweilige Leistungsbeschreibung ist für die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragssoftware sowie die bestimmungsgemäße Verwendung maßgeblich.

Anpreisung oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe der Vertragssoftware dar.

Der Kunde erhält von uns die Berechtigung zur Nutzung der Software gemäß der vereinbarten Beschaffenheit.

Der Nutzungsumfang der Software wird durch eine auf die Bestellung des Kunden und dann erfolgenden Vertragsschluss frei geschaltet. Der Nutzungsumfang richtet sich nach der Bestellung des Kunden und wird mit der Auftragsbestätigung bestätigt.

4.
Unsere Leistungen im Rahmen der Überlassung der Software beinhalten nicht die Lieferung von neuen Programmversionen, die Softwareinstallation, die Schulung oder sonstige für die Überlassung der Softwareprogramme  hinausgehende Beratungs- bzw. Werkleistung, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.

Wir stellen etwaige zur Beseitigung von Fehlern und Mängeln, die in unseren Verantwortungsbereich fallen, erforderliche Updates kostenlos zur Verfügung.

Wir unterstützen den Kunden allerdings nicht darin, wenn dieser in der Nutzung, der gegebenenfalls in der Vertragssoftware enthaltenen Schnittstellen, die Vertragssoftware mit einer anderen Software zwecks Datentausch verbinden möchte.

Die Herstellung dieser Verbindung, als auch die zuvor genannten Leistungen, erbringen wir nur gegen zusätzliche Vergütung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung.

5.
In dem jeweiligen Benutzerhandbuch ist die für einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb der Software vorausgesetzte Hardware- und Softwareumgebung (Systemvoraussetzungen verbindlich festgehalten). Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware -und Software - Umgebung zu sorgen. Fehlt es hieran, kann die gelieferte Software nur deshalb nicht genutzt werden, trägt allein der Kunde hierfür die Verantwortung.

6.
Der Kunde ist vor der produktiven Inbetriebnahme der Vertragssoftware im Alltags- und Regelbrauch dazu angehalten, alle Funktionen der Vertragssoftware unter seiner Hardware- und Software- Umgebung zeitnah zu testen.

Für mehrere Tools stellen wir auch Demoversionen zum Download zur Verfügung.

Ebenso hat der Kunde die Mängelfreiheit der Datenträger, Benutzerbücher und der sonstigen Dokumentation zu überprüfen.

Werden vom Kunden Mängel festgestellt, sind diese uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.
Der Kunde ist verpflichtet den unbefugten Zugriff auf die Software sowie Benutzerhandbücher bzw. sonstige Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger, gegen den unberechtigten Zugriff Dritter, an einem sicheren Ort aufbewahren.

II.

1.
Wir gewähren dem Kunden das zeitlich Unbegrenzte, nicht ausschließlich und nicht übertragbare Recht, die Vertragssoftware gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen zu nutzen.

Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Vertragssoftware.

2.
Der Kunde ist zur Installation und zur Nutzung der Vertragssoftware berechtigt, wie er sie mit dem Vertrag von uns erworben hat.

3.
Der Kunde darf die Vertragssoftware vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Nutzung der Vertragssoftware erforderlich ist.

Dazu gehört die Installation der Vertragssoftware vom Originaldatenträger auf dem Massenspeicher, der eingesetzten Hardware, sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

Daneben ist der Kunde zur Erstellung einer Sicherungskopie berechtigt, die als solche zu kennzeichnen ist. Sie darf ausschließlich zu Archivierungszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine gleichzeitige Nutzung des Originals und der Sicherungskopie ist nicht gestattet.

Weitere Vervielfältigungen dürfen nicht erstellt werden.

Hierzu zählen auch die Vervielfältigungen durch Ausgabe des Programmcodes.

Von dem Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen Dokumentation darf nur ein Ausdruck bzw. eine Kopie angefertigt werden.

Jede weitere Vervielfältigung der Vertragssoftware sowie des Benutzerhandbuchs bzw. sonstiger Dokumentation durch den Kunden, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch uns, zulässig.

4.
Der Kunde ist berechtigt die Vertragssoftware im Originalzustand und als Ganzes an einen Dritten abzugeben, sofern sich dieser mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.

Mit Weitergabe dieser Software geht das Nutzungsrecht auf den Dritten über, der damit unter Ausschluss des Kunden allein zur Nutzung der Vertragssoftware gemäß diesen Vereinbarungen berechtigt ist.

Der Kunde hat in diesem Fall alle Kopien und Teilkopien der Vertragssoftware sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen von hergestellten Kopien und Teilkopien umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.

Er darf die zu löschenden oder zu vernichtenden Kopien auch an den Erwerber herausgeben, sofern dieser dadurch keine nach diesen AGB unzulässige Anzahl von Kopien erlangt.

Der Kunde muss uns von der Weitergabe der Vertragssoftware unverzüglich schriftlich unterrichten.

Sofern der Kunde nicht die Annahme der AGB- Software durch den Dritten gewährleistet, haftet er uns für dadurch eventuell entstehende Schäden.

Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn der Kunde die Vertragssoftware dem Dritten lediglich zeitweise überlässt.

Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vertragssoftware oder Teile desselben zu Erwerbszwecken zu vermieten.

 

III. Beschränkung des Nutzungsrechts

 

1.
Der Kunde ist nicht berechtigt die Vertragssoftware über die vertragsgemäße Nutzung hinaus zu bearbeiten und / oder zu vervielfältigen, es sei denn, dass dies für Zwecke der Fehlerbeseitigung zwingend erforderlich ist und wir mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug sind.

Dies enthält jedoch nicht das Recht zur Dekompilierung, soweit dies nicht durch § 69e Urheberrechtsgesetz eingeräumt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung an dem Quellcode eine Urheberrechtsverletzung darstellt und entsprechend von uns verfolgt wird.

Im Fall der Fehlerbeseitigung darf der Kunde nur einen Dritten damit beauftragen, der nicht mit uns im Wettbewerbsverhältnis steht.

Es ist zu vermeiden, dass durch die Fehlerbeseitigung eine Preisgabe wichtiger Programmfunktionen und Arbeitsweisen zu befürchten ist.

 Das Recht einen Dritten mit der Fehlerbeseitigung zu beauftragen kann sich nur auf Lösungen beschränken, die den Quellcode unverändert lassen. Änderungen, die der Kunde im Rahmen der Fehlerbeseitigung vornimmt, oder vornehmen lässt, sind zu dokumentieren und uns mitzuteilen.

2.
Dem Kunden ist es auch untersagt die Vertragssoftware zu analysieren, in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu verändern oder zu ändern.

Die Rückübersetzung in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware ist dem Kunden nicht gestattet.

3.
Dem Kunden ist es untersagt, die in der Vertragssoftware sowie dem Benutzerhandbuch enthaltenen Eigentums- und Urheberrechtshinweise  zu verändern oder unleserlich zu machen.

4.
Die kommerzielle Nutzung unserer Software im Wege der Vermietung ist nicht gestattet.

 

IV.

Unsere Software ist mit einem programmatischen Schutzmechanismus ausgestattet, der nicht beschädigt werden darf.

Wir behalten uns ausdrücklich vor die Vertragssoftware mit einem technischen Schutzmechanismus auszuliefern.

Die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen verletzt unsere Rechte und ist zudem unter Umständen auch strafbar. Soweit der Kunde aufgrund der Schutzmechanismen keine Sicherungskopie anfertigen kann, stellen wir ihnen für einen angemessenen Kostenteil eine weitere Kopie zur Verfügung, wenn der Kunde an Eides statt unter Angabe der Gründe versichert, dass die ursprüngliche Kopie beschädigt oder sonst irgendwie vernichtet wurden ist.

 

V. Gewährleistung

1.
Für die Rechte des Kunden bei Mängeln der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.

Für die Vertragssoftware besteht eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Die einjährige Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Vertragssoftware an den Kunden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist findet jedoch dann Anwendung, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffung bei der Software übernommen haben.

2.
Wir gewährleisten, dass die Vertragssoftware bei vertragsgemäßem Einsatz ihrer Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit der Vertragssoftware für den vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigt.

Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik, Software der vorliegenden Art nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden kann.

3.
Der Kunde ist verpflichtet auftretende Fehler unverzüglich mitzuteilen, dabei auch anzugeben und zu beschreiben wie sich der Mangel jeweils äußert, was seine Auswirkungen sind und was auftritt.

4.
Wir werden den vom Kunden ordnungsgemäß gemeldeten Mangel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Das Wahlrecht auf welche Art und Weise im Wege der Nacherfüllung ein Mangel beseitigt wird liegt zunächst bei uns.

Unser Recht die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt. Soweit dies gegeben ist sind wir berechtigt zur Mängelbeseitigung dem Kunden eine neue Version der Vertragssoftware zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt.

Sofern der damit verbundene Aufwand für den Kunden nicht unzumutbar ist, ist dieser verpflichtet die erforderlichen Updates, Patches oder Releases per Datenübertragung von einer Quelle auf eigene Kosten zu beschaffen. Es steht uns frei, die Updates auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen.

5.
Ist die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehlgeschlagen wird der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung setzen soweit dem Kunden die Fristsetzung zumutbar ist und wir die Nacherfüllung nicht endgültig verweigern. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist hat der Kunde binnen angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin Nacherfüllung verlangt, oder ob er seine vorstehenden Rechte geltend macht.

Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur bei einem nicht unerheblichen Mangel.

Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Kunden auf Lieferung einer mangelfreien Software.

6.
Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn Fehler der Software nach Änderung der Einsatz -und Betriebsbedingungen, nach Installations- und Bedienungsfehlern, soweit diese nicht auf Mängeln des Benutzerhandbuchs beruhen nach Eingriffen in die Vertragssoftware, wie Veränderung, Anpassung, Verbindung mit anderen Programmen und / oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind. Etwas anderes gilt dann, wenn der Kunde nachweist, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Software vorhanden waren oder mit oben genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen.

7.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts sind wir berechtigt, für die durch den Kunden gezogene Nutzung aus der Anwendung der Software in der Vergangenheit bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Die Nutzungsentschädigung wird dabei auf der Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit der Vertragssoftware ermittelt. Dabei ist ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung der Nutzung der Vertragssoftware aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat, anzuwenden.
 

VI.

Widerrufsrecht

Die vertragliche Erklärung kann innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden.

Die Frist beginnt am Tag der Erhalt der Software, oder der Zugänglichmachung und Akzeptanz dieser AGB durch den Käufer, wofür die Bereitstellung auf der Homepage des Verkäufers ausreicht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an :

 EVU Dienstleistungen
Wolfgang Reinshagen
Bergstr. 21
66564 Ottweiler