Softwarebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Betrieb von
Softwareprodukten
I.
1.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen zur Überlassung
von Softwareprodukten finden auf alle Vertragsbeziehungen Anwendung,
gleichgültig ob diese via Brief, Telefon,
E-Mail oder unter Verwendung
sonstiger Fernkommunikationsmittel zustandekommen. Die nachstehenden
Bedingungen gelten dabei im Zusammenhang mit der Überlassung von
Softwareprogrammen, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen uns
und unseren Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Dabei gelten die nachstehenden Bedingungen auch für
alle zukünftigen Geschäfte mit den jeweiligen Bestellern. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht.
Der Anwendung solcher Bedingungen wird widersprochen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Wir stellen unseren Kunden auch Demoversionen unserer
Software zur Verfügung.
Die nachstehenden Bedingungen gelten dabei auch für
die zur Verfügung gestellten Demoversionen und die sich daraus ergebenden
Nutzungs- und Testbefugnisse.
2.
2.1.
Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn wir die
über Fernkommunikationsmittel vom Käufer vorgenommene Bestellung auf gleichem
Wege bestätigt haben. Während der Widerrufsfrist erhält der Käufer eine
zeitlich befristete Vollversion, die nach Ablauf der Frist durch eine zeitlich
unbefristeten Vollversion ersetzt wird.
2.2.
Unmittelbar nach Erhalt der Bestellung durch den
Käufer wird diesem zusammen mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung
übermittelt. Diese ist innerhalb einer Woche fällig und zahlbar. Nach Eingang
des Betrages erfolgt die Versendung der Software, die vorzugsweise via E-Mail,
als Datei, auf eine vom Käufer zu bennenende E-Mail Adresse versandt
wird. Wahlweise erfolgt der Versand per Post in Form einer CD-ROM.
3.
Wir überlassen den Kunden die in der Auftragsbestätigung
bezeichnete Software in maschinenlesbarer Form. Dazu erhält der Kunde, soweit
vorhanden ein gedrucktes oder elektronisch vorhandenes Benutzerhandbuch bzw.
eine Dokumentation.
Die Überlassung der Vertragssoftware erfolgt auf
einem Datenträger oder durch Datenfernübertragung, entweder durch Download,
oder durch entsprechende elektronische Versendung einer Datei.
In dem Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen
Dokumentation der Softwareprogramme ist im einzelnen beschrieben, welche
Funktion und Leistung durch die Vertragssoftware bei vertragsgemäßer Nutzung
erzielt werden können.
Allein die jeweilige Leistungsbeschreibung ist für
die vereinbarte Beschaffenheit der Vertragssoftware sowie die bestimmungsgemäße
Verwendung maßgeblich.
Anpreisung oder Werbung stellen keine
Beschaffenheitsangabe der Vertragssoftware dar.
Der Kunde erhält von uns die Berechtigung zur Nutzung
der Software gemäß der vereinbarten Beschaffenheit.
Der Nutzungsumfang der Software wird durch eine auf
die Bestellung des Kunden und dann erfolgenden Vertragsschluss frei geschaltet.
Der Nutzungsumfang richtet sich nach der Bestellung des Kunden und wird mit der
Auftragsbestätigung bestätigt.
4.
Unsere Leistungen im Rahmen der Überlassung der
Software beinhalten nicht die Lieferung von neuen Programmversionen, die
Softwareinstallation, die Schulung oder sonstige für die Überlassung der
Softwareprogramme hinausgehende
Beratungs- bzw. Werkleistung, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.
Wir stellen etwaige zur Beseitigung von Fehlern und
Mängeln, die in unseren Verantwortungsbereich fallen, erforderliche Updates
kostenlos zur Verfügung.
Wir unterstützen den Kunden allerdings nicht darin,
wenn dieser in der Nutzung, der gegebenenfalls in der Vertragssoftware
enthaltenen Schnittstellen, die Vertragssoftware mit einer anderen Software
zwecks Datentausch verbinden möchte.
Die Herstellung dieser Verbindung, als auch die zuvor
genannten Leistungen, erbringen wir nur gegen zusätzliche Vergütung im Rahmen
einer gesonderten Vereinbarung.
5.
In dem jeweiligen Benutzerhandbuch ist die für einen
ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb der Software vorausgesetzte Hardware-
und Softwareumgebung (Systemvoraussetzungen verbindlich festgehalten). Es ist
Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware -und Software -
Umgebung zu sorgen. Fehlt es hieran, kann die gelieferte Software nur deshalb
nicht genutzt werden, trägt allein der Kunde hierfür die Verantwortung.
6.
Der Kunde ist vor der produktiven Inbetriebnahme der
Vertragssoftware im Alltags- und Regelbrauch dazu angehalten, alle Funktionen
der Vertragssoftware unter seiner Hardware- und Software- Umgebung zeitnah zu
testen.
Für mehrere Tools stellen wir auch Demoversionen zum
Download zur Verfügung.
Ebenso hat der Kunde die Mängelfreiheit der
Datenträger, Benutzerbücher und der sonstigen Dokumentation zu überprüfen.
Werden vom Kunden Mängel festgestellt, sind diese uns
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.
Der Kunde ist verpflichtet den unbefugten Zugriff auf
die Software sowie Benutzerhandbücher bzw. sonstige Dokumentation durch
geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird die gelieferten
Originaldatenträger, gegen den unberechtigten Zugriff Dritter, an einem
sicheren Ort aufbewahren.
II.
1.
Wir gewähren dem Kunden das zeitlich Unbegrenzte,
nicht ausschließlich und nicht übertragbare Recht, die Vertragssoftware gemäß
den Bestimmungen dieser Bedingungen zu nutzen.
Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der
vollständigen Bezahlung der Vertragssoftware.
2.
Der Kunde ist zur Installation und zur Nutzung der
Vertragssoftware berechtigt, wie er sie mit dem Vertrag von uns erworben hat.
3.
Der Kunde darf die Vertragssoftware vervielfältigen,
soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Nutzung der Vertragssoftware
erforderlich ist.
Dazu gehört die Installation der Vertragssoftware vom
Originaldatenträger auf dem Massenspeicher, der eingesetzten Hardware, sowie
das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
Daneben ist der Kunde zur Erstellung einer Sicherungskopie
berechtigt, die als solche zu kennzeichnen ist. Sie darf ausschließlich zu
Archivierungszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine
gleichzeitige Nutzung des Originals und der Sicherungskopie ist nicht
gestattet.
Weitere Vervielfältigungen dürfen nicht erstellt
werden.
Hierzu zählen auch die Vervielfältigungen durch Ausgabe des Programmcodes.
Von dem Benutzerhandbuch bzw. der sonstigen
Dokumentation darf nur ein Ausdruck bzw. eine Kopie angefertigt werden.
Jede weitere Vervielfältigung der Vertragssoftware
sowie des Benutzerhandbuchs bzw. sonstiger Dokumentation durch den Kunden, ist
nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch uns, zulässig.
4.
Der Kunde ist berechtigt die Vertragssoftware im
Originalzustand und als Ganzes an einen Dritten abzugeben, sofern sich dieser
mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt.
Mit Weitergabe dieser Software geht das Nutzungsrecht
auf den Dritten über, der damit unter Ausschluss des Kunden allein zur Nutzung
der Vertragssoftware gemäß diesen Vereinbarungen berechtigt ist.
Der Kunde hat in diesem Fall alle Kopien und
Teilkopien der Vertragssoftware sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen von
hergestellten Kopien und Teilkopien umgehend zu löschen oder auf andere Weise
zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
Er darf die zu löschenden oder zu vernichtenden
Kopien auch an den Erwerber herausgeben, sofern dieser dadurch keine nach
diesen AGB unzulässige Anzahl von Kopien erlangt.
Der Kunde muss uns von der Weitergabe der
Vertragssoftware unverzüglich schriftlich unterrichten.
Sofern der Kunde nicht die Annahme der AGB- Software
durch den Dritten gewährleistet, haftet er uns für dadurch eventuell
entstehende Schäden.
Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn der Kunde
die Vertragssoftware dem Dritten lediglich zeitweise überlässt.
Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die
Vertragssoftware oder Teile desselben zu Erwerbszwecken zu vermieten.
III. Beschränkung des Nutzungsrechts
1.
Der Kunde ist nicht berechtigt die Vertragssoftware
über die vertragsgemäße Nutzung hinaus zu bearbeiten und / oder zu
vervielfältigen, es sei denn, dass dies für Zwecke der Fehlerbeseitigung
zwingend erforderlich ist und wir mit der Beseitigung des Fehlers in Verzug
sind.
Dies enthält jedoch nicht das Recht zur
Dekompilierung, soweit dies nicht durch § 69e Urheberrechtsgesetz eingeräumt
wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung an dem
Quellcode eine Urheberrechtsverletzung darstellt und entsprechend von uns
verfolgt wird.
Im Fall der Fehlerbeseitigung darf der Kunde nur
einen Dritten damit beauftragen, der nicht mit uns im Wettbewerbsverhältnis
steht.
Es ist zu vermeiden, dass durch die Fehlerbeseitigung
eine Preisgabe wichtiger Programmfunktionen und Arbeitsweisen zu befürchten
ist.
Das Recht einen Dritten mit der Fehlerbeseitigung zu
beauftragen kann sich nur auf Lösungen beschränken, die den Quellcode
unverändert lassen. Änderungen, die der Kunde im Rahmen der Fehlerbeseitigung
vornimmt, oder vornehmen lässt, sind zu dokumentieren und uns mitzuteilen.
2.
Dem Kunden ist es auch untersagt die Vertragssoftware
zu analysieren, in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu verändern
oder zu ändern.
Die Rückübersetzung in andere Codeformen sowie
sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der
Vertragssoftware ist dem Kunden nicht gestattet.
3.
Dem Kunden ist es untersagt, die in der
Vertragssoftware sowie dem Benutzerhandbuch enthaltenen Eigentums- und Urheberrechtshinweise zu verändern oder unleserlich zu machen.
4.
Die kommerzielle Nutzung unserer Software im Wege der
Vermietung ist nicht gestattet.
IV.
Unsere Software ist mit einem programmatischen
Schutzmechanismus ausgestattet, der nicht beschädigt werden darf.
Wir behalten uns ausdrücklich vor die
Vertragssoftware mit einem technischen Schutzmechanismus auszuliefern.
Die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen verletzt
unsere Rechte und ist zudem unter Umständen auch strafbar. Soweit der Kunde
aufgrund der Schutzmechanismen keine Sicherungskopie anfertigen kann, stellen
wir ihnen für einen angemessenen Kostenteil eine weitere Kopie zur Verfügung,
wenn der Kunde an Eides statt unter Angabe der Gründe versichert, dass die
ursprüngliche Kopie beschädigt oder sonst irgendwie vernichtet wurden ist.
V. Gewährleistung
1.
Für die Rechte des Kunden bei Mängeln der Software
gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nicht etwas
anderes bestimmt ist.
Für die Vertragssoftware besteht eine
Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Die einjährige Gewährleistungsfrist
beginnt mit Übergabe der Vertragssoftware an den Kunden. Die gesetzliche
Gewährleistungsfrist findet jedoch dann Anwendung, wenn wir einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffung bei der Software
übernommen haben.
2.
Wir gewährleisten, dass die Vertragssoftware bei
vertragsgemäßem Einsatz ihrer Leistungsbeschreibung entspricht und nicht mit
Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit der Vertragssoftware für den
vertraglich vereinbarten Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigt.
Unwesentliche Abweichungen von der
Leistungsbeschreibung gelten nicht als Mangel. Dem Kunden ist bekannt, dass
nach dem Stand der Technik, Software der vorliegenden Art nicht absolut
fehlerfrei entwickelt werden kann.
3.
Der Kunde ist verpflichtet auftretende Fehler
unverzüglich mitzuteilen, dabei auch anzugeben und zu beschreiben wie sich der
Mangel jeweils äußert, was seine Auswirkungen sind und was auftritt.
4.
Wir werden den vom Kunden ordnungsgemäß gemeldeten
Mangel im Wege der Nacherfüllung, d.h. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
beseitigen. Das Wahlrecht auf welche Art und Weise im Wege der Nacherfüllung
ein Mangel beseitigt wird liegt zunächst bei uns.
Unser Recht die gewählte Art der Nacherfüllung unter
den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt. Soweit dies
gegeben ist sind wir berechtigt zur Mängelbeseitigung dem Kunden eine neue
Version der Vertragssoftware zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr
enthält bzw. diesen beseitigt.
Sofern der damit verbundene Aufwand für den Kunden
nicht unzumutbar ist, ist dieser verpflichtet die erforderlichen Updates,
Patches oder Releases per Datenübertragung von einer Quelle auf eigene Kosten
zu beschaffen. Es steht uns frei, die Updates auf einem Datenträger zur
Verfügung zu stellen.
5.
Ist die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist
fehlgeschlagen wird der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung
setzen soweit dem Kunden die Fristsetzung zumutbar ist und wir die
Nacherfüllung nicht endgültig verweigern. Liegen diese Voraussetzungen vor,
kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls Schadenersatz statt der Leistung
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist hat der Kunde
binnen angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin Nacherfüllung verlangt,
oder ob er seine vorstehenden Rechte geltend macht.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur bei einem
nicht unerheblichen Mangel.
Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung
entfällt der Anspruch des Kunden auf Lieferung einer mangelfreien Software.
6.
Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn
Fehler der Software nach Änderung der Einsatz -und Betriebsbedingungen, nach
Installations- und Bedienungsfehlern, soweit diese nicht auf Mängeln des
Benutzerhandbuchs beruhen nach Eingriffen in die Vertragssoftware, wie
Veränderung, Anpassung, Verbindung mit anderen Programmen und / oder nach
vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind. Etwas anderes gilt dann, wenn der
Kunde nachweist, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Software
vorhanden waren oder mit oben genannten Ereignissen in keinem ursächlichen
Zusammenhang stehen.
7.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts sind wir
berechtigt, für die durch den Kunden gezogene Nutzung aus der Anwendung der
Software in der Vergangenheit bis zur Rückabwicklung eine angemessene
Entschädigung zu verlangen.
Die Nutzungsentschädigung wird dabei auf der Basis
einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit der Vertragssoftware ermittelt. Dabei ist
ein angemessener Abzug für die Beeinträchtigung der Nutzung der
Vertragssoftware aufgrund des Mangels, der zum Rücktritt geführt hat,
anzuwenden.
VI.
Widerrufsrecht
Die
vertragliche Erklärung kann innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in
Textform widerrufen werden.
Die
Frist beginnt am Tag der Erhalt der Software, oder der Zugänglichmachung und
Akzeptanz dieser AGB durch den Käufer, wofür die Bereitstellung auf der
Homepage des Verkäufers ausreicht. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an :
EVU Dienstleistungen
Wolfgang Reinshagen
Bergstr. 21
66564 Ottweiler